AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Touren & Workshops
1. Anmeldung: Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Die verbindliche Anmeldung erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung. Mit der Anmeldung wird ein Buchungsvertrag verbindlich abgeschlossen und die Geschäftsbedingungen der Firma cachetool Inh. Markus Gründel (im Folgenden kurz Veranstalter genannt) für alle Teilnehmer anerkannt.
2. Bezahlung: Mit der Anmeldung leistet der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Buchungspreises. Der Rest der Summe muss 7 Tage vor Tourbeginn überwiesen oder bei Start der Tour bar bezahlt werden.
3. Rücktritt oder Verminderung der Personenzahl durch die Kundschaft: Der Kunde kann jederzeit vor Tourenbeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Buchungsvertrag zurücktreten. Der Veranstalter kann jedoch eine Entschädigung in Form eines prozentualen Anteils vom Buchungspreis verlangen:
bis 21 Tage vor Termin: 10 % des Preises
20 - 10 Tage vor Termin: 40 % des Preises
9 - 6 Tage vor Termin: 70 % des Preises
ab dem 5. Tag vor Termin bzw. bei Rücktritt durch Nichtantritt der Reise am Reisetag 100 % des Preises.
Die Höhe des Anteils richtet sich nach dem Datum des Eingangs der Kündigung beim Veranstalter. Bei vorzeitiger Abgabe des Leihmaterials oder Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen des Buchungsvertrages besteht kein Anspruch auf Erstattung von Teilbeträgen.
4. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter: Der Veranstalter kann das Rücktrittsrecht vom Buchungsvertrag vor oder mit Beginn einer Tour in Anspruch nehmen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden ist oder die planmäßige Durchführung durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände verhindert, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt (Unfall, extremes Hochwasser...). Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf volle Erstattung bereits bezahlter Beträge. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Teilnehmer die Durchführung einer Buchung ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist (Alkohol, Verstoß gegen Anweisungen des Begleitpersonals ...). Wird eine Buchung aufgrund des Fehlverhaltens der Teilnehmer abgebrochen, so ist der Veranstalter berechtigt, den gesamten Buchungspreis einzubehalten.
5. Sicherheit: Bei dem Mietmaterial des Veranstalters handelt es sich um hochwertige Markengeräte, die ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten. Zur eigenen Sicherheit muss der Kunde als Vertragspartner in die Pflicht genommen werden, dafür Sorge zu tragen, dass alle Teilnehmer seiner Gruppe und insbesondere Nichtschwimmer Schwimmwesten tragen.
6. Haftung: Die vertragliche Haftung des Veranstalters ist auf den dreifachen Buchungspreis beschränkt. Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung und sorgfältige Auswahl der Leistungsträger. Der Veranstalter haftet nicht für den Diebstahl oder die Beschädigung von Kundeneigentum, welches von ihm transportiert oder verwahrt wird. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Verletzungen und Verluste, die durch Eigenverschulden des Kunden bzw. Drittverschulden entstanden oder Resultat der Nichtbeachtung von Weisungen der Tourenbegleitung sind. Aktivtouren können trotz gewissenhafter Vorbereitung nicht die Sicherheit einer Pauschalreise bieten. Die Teilnahme an den Touren und die Benutzung des Leihmaterials erfolgt somit auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Der Kunde verpflichtet sich zum sorgsamen Umgang mit den vom Veranstalter ausgehändigten Materialien Versicherung des Leihmaterials besteht nicht. Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich (spätestens bei Rückgabe) anzuzeigen. Schäden, Reinigung und Verluste (auch durch Diebstahl) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Kunden sind für die An- und Abfahrt zum Ort der Touren selbst verantwortlich. Gelegentliche kostenlose Transfers in den Materialfahrzeugen des Veranstalters erfolgen auf eigene Gefahr und sind nicht Bestandteil der gewerblichen Reiseleistung und des abgeschlossenen Buchungsvertrages. Für die gewissenhafte Durchführung von Personentransfers in Bussen und Taxen haftet der von uns dafür beauftragte Bus- und Taxenunternehmer.
7. Sonstiges: Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Beschreibungen sind Orientierungshilfen. Alle darin enthaltenen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtig- und Vollständigkeit.
8. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen: Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Buchungsvertrages im Übrigen.
9. Gerichtsstand: Gerichtstand für beide Vertragspartner ist Hannover.
GPS-Vermietung
1. Allgemeines: Für die Vermietung der GPS-Geräte mit Zubehör gelten die nachfolgenden Bedingungen. Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift diese Bedingungen an. Von diesen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen gleich welcher Art haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt worden sind. Sollte einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.
2. Übergabe des GPS-Geräts, Haftung: Cachetool, Markus Gründel, im weiteren Vermieter genannt, stellt dem Mieter das GPS-Gerät in einwandfreiem und betriebsfertigem Zustand zur Verfügung. Der Mieter bestätigt den einwandfreien Zustand des GPS-Geräts mit seiner Unterschrift. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Vermietung am GPS-Gerät entstehen.
3. Pflichten des Mieters: Der Mieter ist verpflichtet, das GPS-Gerät nur bestimmungsgemäß zu verwenden sowie vor Überbeanspruchung und schädlichen Einwirkungen zu schützen. Der Mieter hat das GPS-Gerät in einwandfreiem, komplettem Zustand zurückzugeben.
4. Verlust oder Beschädigung des GPS-Geräts: Wird das GPS-Gerät nicht in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt, die Reparatur gegen Erstattung der Kosten durch den Mieter vorzunehmen. Ist eine Instandsetzung nicht möglich oder ist das Gerät verloren gegangen, so ist der Mieter verpflichtet, den Wiederbeschaffungspreis an den Vermieter zu zahlen. Der Mieter wird von seiner Ersatzpflicht auch dann nicht befreit, wenn der Schaden bzw. Defekt durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt entstanden ist.
5. Mietzins: Der Mietzins ist vom Mieter im Voraus bei Entgegennahme des GPS-Geräts zu zahlen.
6. Beginn und Ende der Mietzeit: Die Mietzeit beginnt bzw. endet mit den im Mietvertrag vereinbarten Terminen für den Mietbeginn bzw. das Mietende. Gibt der Mieter das GPS-Gerät nicht zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt zurück, so wird für den darüber hinaus gehenden Zeitraum der doppelte Mietzins fällig.